Rechtsprechung
BGH, 26.06.1987 - 2 StR 289/87 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Notwendiger Inhalt der Strafzumessungsgründe
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 29.07.1982 - 4 StR 75/82
Revisionsrechtliche Überprüfung des Strafausspruchs - Bildung einer Gesamtstrafe …
Auszug aus BGH, 26.06.1987 - 2 StR 289/87
Dies müssen die Strafzumessungsgründe erkennen lassen (BGHSt 31, 102, 103 [BGH 29.07.1982 - 4 StR 75/82] m.w.N.; 33, 131; BGH Strafverteidiger 1984, 72; ständige Rechtsprechung). - BGH, 23.01.1985 - 1 StR 645/84
Wirkungen einer bereits vollstreckten Freiheitstrafe auf die Bildung einer …
Auszug aus BGH, 26.06.1987 - 2 StR 289/87
Dies müssen die Strafzumessungsgründe erkennen lassen (BGHSt 31, 102, 103 [BGH 29.07.1982 - 4 StR 75/82] m.w.N.; 33, 131; BGH Strafverteidiger 1984, 72; ständige Rechtsprechung). - BGH, 07.10.1983 - 1 StR 664/83
Durchführung einer nachträglichen Gesamtstrafenbildung bei Zahlung eines …
Auszug aus BGH, 26.06.1987 - 2 StR 289/87
Dies müssen die Strafzumessungsgründe erkennen lassen (BGHSt 31, 102, 103 [BGH 29.07.1982 - 4 StR 75/82] m.w.N.; 33, 131; BGH Strafverteidiger 1984, 72; ständige Rechtsprechung).
- BGH, 29.09.1987 - 4 StR 376/87
Prozessuale Tat und Strafklageverbrauch
Sie hat - zutreffend - mildernd erwogen, daß mit den wegen Hehlerei und anderen Delikten ausgesprochenen Strafen keine Gesamtstrafe mehr gebildet werden kann, weil sie bereits vollstreckt sind (BGHSt 31, 102; 33, 131; BGH, Beschl. vom 26. Juni 1987 - 2 StR 289/87) und hat ergänzend ausgeführt, die (unrichtige) Verurteilung wegen Hehlerei müsse "anderweitig ihre Erledigung finden".